HÄUFIGE FRAGEN

Hier geben wir allgemeine Informationen zu Fragen, die uns häufig gestellt werden. Es versteht sich, dass wir Sie zu den verschiedenen Themen des gewerblichen Rechtsschutzes gerne auch detailliert im persönlichen Gespräch oder schriftlich informieren.

Patente und Gebrauchsmuster dienen zum Schutz  von technischen Erfindungen. Solche Erfindungen können u.a. Vorrichtungen, z.B. Maschinen oder Geräte,  Verfahren, z.B. Arbeitsverfahren oder Herstellungsverfahren, Materialien, Stoffe, Software oder die Verwendung von Stoffen für bestimmte Anwendungen betreffen.

Marken dienen dazu, die Kennzeichnung Ihrer Produkte und Dienstleistungen  von konkurrierenden Waren oder Dienstleistungen anderer zu unterscheiden. Mit der eingetragenen Marke schaffen Sie sich die Möglichkeit, zu verhindern, dass Dritte Kennzeichnungen benutzen, bei deren Verwendung die Gefahr von Verwechslungen mit Ihrer Marke bestehen.

Designs und Geschmacksmuster schützen die Gestaltung Ihres Produkts und geben Ihnen die Möglichkeit gegen Produktnachahmungen vorzugehen.

Wenn Sie Schutz für Ihre technische Erfindung für das Ausland benötigen, bestehen verschiedene Möglichkeiten. Es kann ein Patent oder ein Gebrauchsmuster für einzelne Nationalstaaten eingereicht werden. Oft ist es aus Kostengründen und strategisch günstiger, den Schutz für Regionen, z.B. mittels einer europäischen oder einer eurasischen Patentanmeldung, oder durch eine internationale Patentanmeldung (PCT-Anmeldung), die für die meisten Staaten der Welt wirksam ist, anzustreben.

Zur Erlangung von Markenschutz für das Ausland können Marken für einzelne Nationalstaaten eingereicht werden. Wird Markenschutz für Länder der Europäischen Union benötigt, ist es in vielen Fällen kostengünstiger, eine Unionsmarke anzumelden, die in sämtlichen Ländern der EU wirksam ist. Für viele außereuropäischen Länder und auch für die Länder der EU kann Markenschutz über eine internationale Marke, die meist kostengünstiger ist als nationale Marken, erlangt werden.

Auch Designs können für einzelne Nationalstaaten eingereicht werden. Daneben besteht die Möglichkeit, für die Länder der Europäischen Union ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster anzumelden, das in sämtlichen Ländern der EU wirksam ist. Für einige außereuropäische Länder und auch für die Länder der EU kann Designschutz über das Haager Musterabkommen, das meist kostengünstiger ist als die Anmeldung einzelner nationaler Designs, erlangt werden.

An sich ist es ausreichend, wenn Sie uns Ihre Erfindung mündlich erläutern. Allerdings kann es hilfreich sein, wenn Sie uns Zeichnungen überlassen, anhand derer die Erfindung erläutert werden kann. Eine schriftliche Beschreibung benötigen wir nicht unbedingt, sie kann die Ausarbeitung der Anmeldung aber erleichtern.

Ausgehend von Ihren Informationen arbeiten wir einen Entwurf für eine Patent- bzw. eine Gebrauchsmusteranmeldung aus und diskutieren diesen mit Ihnen vor der Einreichung beim Patentamt.

Die weiteren Schritte zur Durchführung der Anmeldung sowie die anschließende Handhabung vor dem jeweiligen Patentamt übernehmen wir für Sie.

Für eine Markenanmeldung müssen Sie uns das Wort, das zur Marke angemeldet werden soll, mitteilen oder wir benötigen, falls Sie Schutz für ein Logo oder ein Bild anstreben, eine grafische Wiedergabe in elektronischer oder analoger Form.

Ferner sollten Sie uns Informationen über die Waren und Dienstleistungen geben, für die die Marke Schutz bieten soll und für die Sie die Marke benutzen möchten.

Die einzelnen Schritte zur Hinterlegung der Markenanmeldung sowie die weitere Handhabung beim jeweiligen Markenamt übernehmen wir für Sie.

Zur Anmeldung eines Designs oder Geschmacksmusters benötigen wir eine elektronische oder analoge Wiedergabe des zu schützenden Musters und ferner allgemeine Informationen über die Art und Verwendung des Erzeugnisses.
Patentanwälte beraten und vertreten auf dem Gebiet  des gewerblichen Rechtsschutzes, welches u.a. Patente, Gebrauchsmuster, Designs, Marken, Arbeitnehmererfinderrecht sowie Lizenzverträge umfasst. Der Schwerpunkt liegt dabei in der Vertretung in Verfahren vor den jeweiligen Patent- und Markenämtern und den zuständigen Gerichten, insbesondere dem Bundespatentgericht.

Patentanwälte haben ein naturwissenschaftliches oder technisches Hochschulstudium abgeschlossen und sind zusätzlich juristisch ausgebildet und damit in der Lage, Ihre Mandanten fachübergreifend zu beraten.

Weitere Informationen über den Beruf des Patentanwalts finden Sie unter www.patentanwalt.de